Ein Gastbeitrag von Helen Garber & Lara Seefeld
Machen sich „Klimakleber“ mit ihren Aktionen die Hände schmutzig? Ja, denn was nach jeder Blockade und nach jedem Ablösen von der Straße bleibt, sind Kleber- und Teerreste an den Handflächen, die in den Tagen danach geduldig entfernt werden müssen. Ach, und die Aktivist:innen machen sich damit strafbar. Der Vorwurf: Nötigung und u. U. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Doch die bedeutsamere Frage in diesem Zusammenhang lautet, wer macht sich im Angesicht der drohenden und teilweise bereits spürbaren Folgen der Klimakatastrophe wirklich die Hände schmutzig? Im Grundgesetz unter Artikel 20a steht: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”